HR-Software-Summit Zeiterfassung: Auf keinen Fall verpassen!

HR-Software-Summit Zeiterfassung: Auf keinen Fall verpassen!


Der 31.12.2023 ist ein entscheidender Stichtag für viele Unternehmen. Haben Sie bereits ein vorgeschriebenes elektronisches Zeiterfassungssystem bei sich eingeführt? Wenn nein, dann ist der HR-Software-Summit ein Muss für Sie.


Lange Zeit war Zeiterfassung so eine Angelegenheit, die in vielen Unternehmen „so nebenbei“ erledigt wurde. Gang und Gäbe waren handschriftliche Aufzeichnungen auf Papier. Doch ab 2024 ist in Sachen Zeiterfassung einiges anders – und auf viele Arbeitgeber kommen damit neue Verpflichtungen zu.

Denn erwartet wird, dass die Regierung noch in den nächsten Wochen die endgültigen Regelungen auf den Weg bringt. Und dann muss es an die Umsetzung gehen. Deshalb ist es für jedes Unternehmen, für jeden Unternehmer wichtig, sich jetzt nach der für seinen Betrieb richtigen Software-Lösung umzusehen.

 

HR-Software-Summit Zeiterfassung: Geballtes Know-how, Top-Anbieter

Der Markt der Software-Hersteller für Zeiterfassungssysteme ist groß. Da verliert man schnell den Überblick. Damit Ihnen dies nicht passiert, stellen sich im HR-Software-Summit verschiedene Hersteller von unterschiedlichen Zeiterfassungsprogrammen vor.

Sichern Sie sich also am besten gleich jetzt Ihren Platz und nutzen Sie den entscheidenden Wissensvorsprung. Denn beim HR-Software-Summit erhalten Sie Einblick in die Softwarelösungen der Top-Anbieter auf dem Markt und erfahren, was die jeweilige Zeiterfassung bietet. Außerdem kann der  HR-Software-Summit eine Entscheidungshilfe sein, welche Zeiterfassungs-Anwendung für Ihren Betrieb wirklich passend ist.

 

Was ändert sich bei der Zeiterfassung?

War es bisher nur nötig, die Arbeitszeiten “irgendwie” zu dokumentieren, wird es künftig notwendig sein, diese auf elektronischem Wege zu erfassen. Zusätzlich muss die Zeiterfassung der geleisteten Arbeitsstunden für jeden Arbeitnehmer zeitnah geschehen.

Diese “neuen” gesetzlichen Regelungen gelten eigentlich schon seit dem Urteil des EuGH im Jahr 2019 und durch den Beschluss des BAG aus dem Jahr 2022.

Allerdings benötigt Deutschland noch eine gesetzliche Änderung des ArbZG-E, ehe es an die konkrete Umsetzung gehen kann. Da diese aber schon eingereicht wurde und nur noch von der Regierung beschlossen werden muss, ist es quasi bereits fünf vor zwölf.

Die noch zu verabschiedenden Änderungen des Arbeitszeitgesetzes werden klare Regelungen in Bezug auf die künftig vorzunehmende Zeiterfassung für jedes Unternehmen zur Folge haben.

Im § 16 Abs. 2 ArbZG-E heißt es: „Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Beginn, Ende und Dauer der täglichen Arbeitszeit der Arbeitnehmer jeweils am Tag der Arbeitsleistung elektronisch aufzuzeichnen.“

Das bedeutet:

  • Elektronische Zeiterfassung
  • Täglich (längstens binnen sieben Tagen)
  • Zeiterfassung per App, PC oder andere Systeme möglich

Die Zeiterfassung kann den Arbeitnehmern überlassen werden. Trotzdem ist der Arbeitgeber für die Richtigkeit dieser Aufzeichnungen verantwortlich. Verstöße müssen ihm bekannt gemacht werden.

Elektronische Zeiterfassung

Grundsätzlich gilt eine elektronische Zeiterfassung. Dabei gibt es allerdings eine gewisse Spannbreite. Es können alle gängigen Zeiterfassungssysteme und -Geräte verwendet werden. Auch Apps oder elektronische Tabellen sind erlaubt.

Allerdings ist dies natürlich genau der richtige Zeitpunkt, um endlich den Umstieg auf ein Zeiterfassungssystem vorzunehmen, das die Bedürfnisse und Gegebenheiten in Ihrem Unternehmen zu 100% abdeckt. So lassen sich Effizienz und Arbeitsaufwand perfekt balancieren.

Wie oft muss die Zeiterfassung erfolgen?

Die tägliche Zeiterfassung ist laut Gesetzgeber Pflicht. Ausnahmen gibt es nur durch Tarifverträge und Betriebs- oder Dienstvereinbarungen. Allerdings muss auch bei abweichenden Vereinbarungen die Zeiterfassung spätestens innerhalb von sieben Tagen erledigt sein.

 

Ab wann gilt die neue gesetzliche Regelung?

Auch wenn das Gesetz zur elektronischen Zeiterfassung noch nicht verabschiedet worden ist, hat der EuGH bereits mit einem Urteil vom Mai 2019 alle Arbeitgeber dazu verpflichtet, die Arbeitszeiten all ihrer Beschäftigten ab der Stunde 0 systematisch zu erfassen.

Lediglich die Bundesregierung steht noch auf der Bremse, da sie das Arbeitsgesetz für Deutschland noch nicht entsprechend abgeändert hat. Dies soll aber schnellstmöglich geschehen.

Für wen gilt die “neue” Regelung der Zeiterfassung?

Generell gilt die elektronische Zeiterfassung für alle Unternehmen. Auch Arztpraxen, Rechtsanwälte, Steuerberater… nimmt das Gesetz in die Pflicht.

Gibt es Ausnahmen?

Keine Regel ohne Ausnahme. Kleinunternehmen mit weniger als 11 Mitarbeitern dürfen die Zeiterfassung weiter in Papierform durchführen. Ebenso Unternehmen, die an Tarife gebunden sind.

 

Vorteile einer elektronischen Zeiterfassung

Jede elektronische Zeiterfassung bringt zahlreiche Vorteile für Ihr Unternehmen.

  • Arbeitsstunden müssen nicht mehr von Hand eingepflegt werden
  • Mitarbeiter erfassen ihre Arbeitszeiten selbst
  • Einfache, schnelle Freigabe durch dafür autorisierte Personen
  • Arbeitszeiten können bequem per App, am Computer oder durch andere Systeme erfasst werden
  • Zeiterfassung auch im Homeoffice oder von unterwegs für Vertriebsmitarbeiter
  • Automatische Berechnung von Löhnen und Überstunden
  • Erfassung von Krankheitstagen
  • Sicherheit für all Ihre Daten

Deshalb: Lassen Sie sich den HR-Software-Summit „Zeiterfassung“ nicht entgehen!

Unabhängig von gesetzlichen Regelungen gehört zu einer effizienten Personalarbeit eine Zeiterfassungssoftware, die Ihrem Unternehmen Geld und Arbeitszeit einspart. Je besser ein Zeiterfassungsprogramm an Ihr Unternehmen angepasst ist, desto effizienter ist seine Nutzung.

Im Rahmen des neuen HR-Software-Summits stellt bei diesem Thema nur unser bester und renommiertester Softwarehersteller SD Worx seine Lösung für elektronische Zeiterfassung vor. Die verschiedenen Programme werden mit all ihren Möglichkeiten präsentiert.

SD WORX hat uns und unsere Kunden über viele Jahre hinweg durchgehend begeistert, weswegen wir auch Ihnen die Möglichkeit geben wollen, einen kostenlosen Blick auf die Software zu werfen, um auch Sie für das Tool zu begeistern!

Sie erhalten den besten Software-Überblick und erfahren, um sicherzugehen, dass SD Worx zu Ihrem Unternehmen passt.

Melden Sie sich am besten gleich jetzt kostenlos für den HR-Software-Summit an! Hier geht’s zur Anmeldung.

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